Ratgeber Modernisierung

Bestehende Aufzüge rechtssicher und sicher betreiben

Aeltere Aufzüge müssen nicht dem Neubaustandard entsprechen, aber ein angemessenes Sicherheitsniveau einhalten. Die BetrSichV und die sicherheitstechnische Bewertung nach DIN EN 81-80 zeigen den Weg.

Ratgeber Modernisierung

Warum Bestandsschutz kein Freibrief ist

Viele Betreiber gehen davon aus, dass ein alter Aufzug allein aufgrund seines Alters weiterbetrieben werden darf. Der Bestandsschutz bezieht sich jedoch nur auf die ursprüngliche Bauart, nicht auf eine dauerhafte Befreiung von Sicherheitspflichten. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Betreiber, Gefährdungen zu ermitteln und Schutzmaßnahmen umzusetzen, unabhängig vom Baujahr der Anlage.

Als herstellerunabhängiges Ingenieurbüro bewerten wir bestehende Anlagen neutral und ohne Verkaufsinteresse an einem bestimmten Fabrikat. Grundlage ist die systematische Ermittlung sicherheitstechnischer Defizite nach DIN EN 81-80, die zusammen mit der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV den tatsächlichen Handlungsbedarf transparent macht. Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Weg zur belastbaren Bewertung.

Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV aktuell halten
Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstelle sicherstellen
Sicherheitstechnische Bewertung nach DIN EN 81-80 durchführen
Ermittelte Defizite nach Risiko priorisieren
Notruf und Zweiwegkommunikation auf Stand der Technik bringen
Maßnahmen dokumentieren und Fristen nachhalten

Was die BetrSichV vom Betreiber verlangt

Die Betriebssicherheitsverordnung stuft Aufzüge als überwachungsbedürftige Anlagen ein. Der Betreiber muss vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrend eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, geeignete Schutzmaßnahmen ableiten und Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle veranlassen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.

Die Verordnung schreibt kein bestimmtes Fabrikat und keine pauschale Erneuerung vor. Sie fordert jedoch, dass ermittelte Gefährdungen nach dem Stand der Technik beseitigt werden. Genau an dieser Stelle wird die sicherheitstechnische Bewertung zum entscheidenden Werkzeug, weil sie den Stand der Technik greifbar macht.

  • Gefährdungsbeurteilung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend
  • Wiederkehrende Prüfung durch zugelassene Überwachungsstelle
  • Ableitung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Vollständige Dokumentation aller Prüfungen und Maßnahmen

DIN EN 81-80 als Maßstab für den Bestand

Die DIN EN 81-80, oft als SNEL bezeichnet, wurde speziell zur sicherheitstechnischen Verbesserung bestehender Aufzüge entwickelt. Sie listet typische Gefährdungen älterer Anlagen auf und bewertet diese nach Risiko. So entsteht eine nachvollziehbare Rangfolge, welche Defizite vorrangig zu beheben sind.

Die Norm ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV, sondern ergänzt sie fachlich. Während die Verordnung die Pflicht begründet, liefert die DIN EN 81-80 den technischen Katalog, an dem sich Maßnahmen orientieren. Für Neuanlagen und umfassende Umbauten gelten dagegen die aktuellen DIN EN 81-20/50.

  • Systematischer Katalog typischer Gefährdungen im Bestand
  • Risikobasierte Einstufung als Priorisierungshilfe
  • Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
  • Abgrenzung zu DIN EN 81-20/50 bei Neuanlagen und Umbauten

Typische Nachrüstbereiche in älteren Anlagen

Bestimmte Defizite treten in älteren Aufzügen immer wieder auf. Dazu gehören fehlende oder unzureichende Fahrkorbtüren, die ein Einklemmrisiko bergen, unzureichende Haltegenauigkeit mit Stolpergefahr sowie fehlende oder veraltete Notrufsysteme ohne Zweiwegkommunikation.

Auch die unkontrollierte Aufwärtsbewegung des Fahrkorbs, unzureichender Schutz bei Arbeiten im Schacht und fehlende Beleuchtung zählen zu den häufig festgestellten Punkten. Welche Maßnahmen konkret erforderlich sind, ergibt sich aus der Bewertung der einzelnen Anlage, nicht aus einer pauschalen Liste.

  • Fehlende oder unzureichende Fahrkorbabschlüsse
  • Ungenügende Haltegenauigkeit mit Stolpergefahr
  • Veraltete Notrufsysteme ohne Zweiwegkommunikation
  • Fehlender Schutz gegen unkontrollierte Fahrkorbbewegung
  • Unzureichender Schutz bei Arbeiten im Schachtbereich

Von der Bewertung zur priorisierten Maßnahmenplanung

Eine belastbare sicherheitstechnische Bewertung führt nicht zu einer Sofortpflicht, alles auf einmal zu erneuern. Sie liefert eine nach Risiko geordnete Liste, aus der sich ein zeitlich und wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmenplan ableiten lässt. Hohe Risiken werden zuerst adressiert, geringere können etappiert werden.

Als unabhängiges Ingenieurbüro erstellen wir diese Bewertung neutral und übersetzen sie in eine nachvollziehbare Planung. So behalten Betreiber die Kontrolle über Kosten und Fristen und können gegenüber Behörden und Prüfstellen dokumentieren, dass sie ihren Pflichten strukturiert nachkommen.

Rechtsrahmen und Bewertung auf einen Blick

BetrSichV
Verpflichtet den Betreiber zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und wiederkehrenden Prüfungen
DIN EN 81-80 (SNEL)
Technischer Katalog zur sicherheitstechnischen Verbesserung bestehender Aufzüge mit Risikoeinstufung
TRBS 3121
Technische Regel mit konkretisierenden Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen
2009
am Markt – seit 2009
120+
Jahre gebündelte Berufserfahrung
100%
herstellerunabhängig, deutschlandweit

Häufige Fragen zu Pflichten und Bewertung

Nein. Der Bestandsschutz bezieht sich auf die ursprüngliche Bauart. Die BetrSichV verlangt jedoch, ermittelte Gefährdungen nach dem Stand der Technik zu beseitigen. Die DIN EN 81-80 hilft, dieses angemessene Sicherheitsniveau zu bestimmen.

Die Norm selbst ist nicht unmittelbar rechtsverbindlich, sie ist jedoch der anerkannte Maßstab, um den in der BetrSichV geforderten Stand der Technik nachvollziehbar zu belegen. In der Praxis ist sie damit ein zentrales Werkzeug der Gefährdungsbeurteilung.

Die Verantwortung liegt beim Betreiber der Anlage. Wird eine erkannte Gefährdung nicht beseitigt und kommt es zu einem Schaden, drohen haftungsrechtliche Konsequenzen. Eine dokumentierte Bewertung und Maßnahmenplanung reduzieren dieses Risiko erheblich.

Nicht zwingend gleichzeitig. Aus der risikobasierten Bewertung lässt sich ein Maßnahmenplan ableiten, der hohe Risiken vorrangig behandelt und geringere Risiken etappiert. Wichtig ist, dass das Vorgehen dokumentiert und die Fristen eingehalten werden.

Passende Leistung

Aufzugsmodernisierung

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Sicherheitsdefizite frühzeitig erkennen

Eine neutrale sicherheitstechnische Bewertung schafft Klarheit über Ihren Handlungsbedarf und Ihre Pflichten als Betreiber. Kontaktieren Sie uns für eine herstellerunabhängige Einschätzung Ihrer Anlage.

Telefon: +49 7131 61688-0