Aufzugsplanung & Schachtplanung

Herstellerunabhängige
Aufzugsplanung.
Von der ersten Skizze bis zur TÜV-Abnahme.

Vollständige Aufzugsfachplanung für Neubau und Modernisierung – herstellerunabhängig, normgerecht nach DIN EN 81-20/50, gestützt auf die Erfahrung von drei Geschäftsführern mit jeweils über 40 Jahren Praxis. Für jedes Projekt planen wir auf Basis eines individuellen Angebots mit klar strukturierten Leistungstexten. Von der ersten Planung bis zur TÜV-Abnahme: alles aus einer Hand.

40+
Jahre Berufserfahrung

500+
Abgeschlossene Projekte

Seit 2009
Büro in Heilbronn

100 %
Herstellerunabhängig

Aufzugsfachplanung

Was ist Aufzugsplanung – und warum ist Unabhängigkeit entscheidend?

Aufzugsplanung bezeichnet die vollständige technische und wirtschaftliche Planung einer Aufzugsanlage – von der ersten Bedarfsanalyse über die Ausführungsplanung bis hin zur Abnahme durch die Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Sie ist Pflichtbestandteil jedes Bauprojekts, das eine Aufzugsanlage vorsieht oder eine bestehende Anlage grundlegend modernisiert.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Unabhängigkeit: HFP Liftpartner ist keinem Hersteller verpflichtet. Wir beziehen keine Provisionen, kein Listungshonorar und keine Herstellerboni. Das bedeutet in der Praxis: Unsere Leistungsbeschreibungen sind herstellerneutral formuliert, unsere Ausschreibungen erzeugen echten Wettbewerb, und unsere Empfehlungen basieren ausschließlich auf den Anforderungen Ihres Projekts – nicht auf dem Produktportfolio eines bestimmten Herstellers.

Das macht sich bezahlt: Bauherren, die mit einem unabhängigen Aufzugsplaner arbeiten, erzielen im Ausschreibungsverfahren nachweislich bessere Preise, erhalten normgerechtere Ausführungen und profitieren von einer lückenloseren Bauüberwachung als bei herstellergebundenen Beratungsleistungen.

Unsere Planungsleistungen

  • Aufzugsplanung Neubau (Leistungsphasen 1–9)
  • Modernisierung & Sanierung
  • Schachtplanung & Dimensionierung
  • Verkehrsberechnung nach EN 81-20/50
  • Maschinenraumlose Anlagen (MRL)
  • Hydraulik- & Traktionsaufzüge
  • Barrierefreie Aufzüge nach DIN 18040
  • Genehmigungsplanung & Behördenabstimmung
  • Ausschreibung & Vergabebegleitung
  • Bauüberwachung bis zur TÜV-Abnahme

Leistungsschwerpunkte

Aufzugsplanung in allen Facetten

Ob Neubau, Bestandsmodernisierung oder Schachtsanierung – wir übernehmen die vollständige Fachplanung, herstellerunabhängig und normgerecht.

Aufzugsplanung Neubau

Vollständige Planung neuer Aufzugsanlagen über die Leistungsphasen 1 bis 9. Wir definieren gemeinsam mit Architekt und Bauherr die Anforderungen, führen die Verkehrsberechnung durch, dimensionieren den Schacht und erstellen normgerechte Ausführungsunterlagen.

Modernisierung & Sanierung

Technische und wirtschaftliche Bewertung Ihrer Bestandsanlage. Wir analysieren den Zustand, prüfen den Bedarf nach BetrSichV und TRBS, kalkulieren Varianten und erstellen ein maßgeschneidertes Modernisierungskonzept – herstellerunabhängig.

Schachtplanung & Dimensionierung

Präzise Schachtplanung auf Basis von Verkehrsberechnung, Nutzlast und Gebäudegeometrie. Wir erarbeiten für jede Einbausituation das optimale Systemkonzept – ob maschinenraumlos (MRL), Hydraulik oder klassische Traktionsanlage.

Aufzugsplanung im Neubau: Was Sie wissen sollten

Die Planung eines neuen Aufzugs beginnt längst nicht mit der Montage – sie beginnt mit der ersten Schachträumlichkeit im Entwurf. Aufzugsplaner werden idealerweise bereits in der frühen Entwurfsphase (Leistungsphase 2) eingebunden, weil die Schachtabmessungen, Tragkonstruktionen und Maschinenraumflächen direkten Einfluss auf die Gesamtarchitektur haben.

Wir führen zunächst eine Verkehrsberechnung durch: Wie viele Personen müssen in welcher Transportkapazität (Handling Capacity, HC) und Wartezeit (Interval) befördert werden? Diese Berechnung bestimmt Anzahl, Größe, Geschwindigkeit und Antriebsart der benötigten Aufzüge. Bei größeren Gebäuden – etwa Wohn- und Bürotürmen, Hotels oder Krankenhäusern – kann die Verkehrsberechnung entscheidend dafür sein, wie viele Schächte tatsächlich notwendig sind.

Auf Basis dieser Ergebnisse erstellen wir die Schachtplanung: Grundriss- und Schnittzeichnungen, Schachtgrubentiefen, Überfahrtsmaße und Maschinenraumgrundrisse werden normgerecht nach DIN EN 81-20 und 81-50 ausgearbeitet. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Genehmigungsplanung und die spätere Ausführungsplanung.

In der Ausschreibungsphase sorgen wir für eine herstellerneutrale Leistungsbeschreibung: Technische Mindestanforderungen werden so formuliert, dass mehrere Hersteller anbieten können – echter Wettbewerb, der den Auftraggeber schützt. Wir prüfen die Angebote, führen Bietergespräche und empfehlen die Vergabe auf Basis eines transparenten Bewertungsrahmens.

Leistungsphasen

LP 1 Grundlagenermittlung
LP 2 Vorplanung
LP 3 Entwurfsplanung
LP 4 Genehmigungsplanung
LP 5 Ausführungsplanung
LP 6 Vorbereitung Vergabe
LP 7 Mitwirkung Vergabe
LP 8 Bauüberwachung
LP 9 Objektbetreuung

Bei öffentlichen Auftraggebern übernehmen für jedes Projekt alle Leistungsphasen auf Basis eines individuellen Angebots mit klar strukturierten Leistungstexten – vollständig oder einzelne Phasen nach Bedarf.

Wann ist Modernisierung nötig?

Eine Modernisierungspflicht entsteht, wenn:

  • Anlage älter als 25 Jahre (BetrSichV §15)
  • Erhebliche Mängel bei ZÜS-Prüfung
  • Fehlende Absturzsicherung (DGUV R 003)
  • Nachrüstpflicht für Barrierefreiheit
  • Energieeffizienzanforderungen nicht erfüllt
  • Ersatzteilversorgung nicht mehr gewährleistet

Modernisierungsplanung: Was HFP Liftpartner für Sie tut

Viele Bestandsanlagen in Deutschland stammen aus den 1980er und 1990er Jahren. Mit zunehmendem Alter steigen Wartungskosten, Ausfallzeiten und Anforderungen der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS). Gleichzeitig verschärfen sich die regulatorischen Anforderungen durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Regel 003.

HFP Liftpartner erstellt für Sie zunächst eine Zustandsanalyse: Wir begutachten die Anlage vor Ort, sichten vorliegende Prüfprotokolle und Mängelberichte und bewerten den tatsächlichen Modernisierungsbedarf – unabhängig von Hersteller- oder Servicevertrag. Dabei unterscheiden wir klar zwischen Muss-Maßnahmen (gesetzlich verpflichtend), Soll-Maßnahmen (sicherheitstechnisch empfehlenswert) und Kann-Maßnahmen (Komfort, Energieeffizienz).

Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein Modernisierungskonzept mit konkreten Kostenrahmen für bis zu drei Varianten: Teilmodernisierung (z.B. Steuerung + Türen), umfassende Sanierung oder Kompletttausch. Das gibt Ihnen als Auftraggeber die Entscheidungsgrundlage, die Sie benötigen – ohne Verkaufsdruck eines Herstellers.

Wir schreiben die Modernisierungsmaßnahmen herstellerneutral aus, begleiten die Vergabe und überwachen die Ausführung bis zur abschließenden ZÜS-Abnahme.

Normkonformität

Relevante Normen für Ihre Aufzugsplanung

Jede Aufzugsplanung von HFP Liftpartner berücksichtigt alle geltenden Normen und Vorschriften – das schützt Sie als Bauherr und Betreiber vor Haftungsrisiken und sorgt für eine reibungslose Abnahme.

Aufzugsnormen

  • DIN EN 81-20 – Sicherheitsregeln (Bau)
  • DIN EN 81-50 – Sicherheitsregeln (Prüfung)
  • DIN EN 81-70 – Barrierefreie Zugänglichkeit
  • DIN EN 81-73 – Verhalten im Brandfall
  • DIN 15306 – Aufzugstüren

Betreibervorschriften

  • BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung
  • TRBS 3121 – Aufzüge im Betrieb
  • DGUV Regel 003 – Arbeiten an Aufzügen
  • 9. ProdSV – Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
  • VDE 0100 Teil 710 – Med. Bereiche

Bau & Planung

  • Leistungsphasen 1–9
  • MBO – Musterbauordnung (länderspezifisch)
  • DIN 18040-1/2 – Barrierefreies Bauen
  • EnEV / GEG – Energieanforderungen
  • VDI 4707 – Energieeffizienz Aufzüge

Unser Prozess

Von der Anfrage zur fertigen Aufzugsanlage

Sechs klar definierte Schritte – transparent, termingerecht, normgerecht.

1

Erstgespräch & Bestandsaufnahme

Kostenlose Erstberatung mit einem unserer Geschäftsführer. Wir erfassen Schachtmaße, Nutzlast, Personenfrequenz und baurechtliche Vorgaben direkt vor Ort.

2

Verkehrsberechnung & Konzept

Verkehrsberechnung nach EN 81-20/50, Systemvergleich (MRL, Hydraulik, Traktion) und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aller Varianten mit Kostenschätzung.

3

Ausführungsplanung & Genehmigung

Normgerechte Schacht- und Maschinenraumdimensionierung, Zeichnungsunterlagen für die Baugenehmigung und Abstimmung mit Behörden und ZÜS.

4

Ausschreibung & Vergabe

Neutrale Leistungsbeschreibung, Einholen von Herstellerangeboten, technische Angebotsprüfung, Bietergespräche und Vergabeempfehlung mit vollständiger Dokumentation.

5

Bauüberwachung

Lückenlose Überwachung der Montagearbeiten auf Qualität, Termintreue und Normenkonformität – unabhängig vom ausführenden Unternehmen.

6

Abnahme & Inbetriebnahme

Begleitung der Erstprüfung durch die ZÜS (TÜV/DEKRA), vollständige Übergabedokumentation und Einweisung des Betreiberpersonals.

FAQ

Häufige Fragen zur Aufzugsplanung

Antworten auf die Fragen, die uns Bauherren, Architekten und Projektentwickler am häufigsten stellen.

Bei öffentlichen Auftraggebern erstellen wir für jedes Projekt ein individuelles Angebot. Bei WEGs und privaten Betreibern kalkulieren wir auf Basis eigener, an die anerkannte Leistungsbilder angelehnter Leistungstexte. Maßgeblich sind die anrechenbaren Kosten der Anlage und die beauftragten Leistungsphasen. Für ein erstes Angebot benötigen wir Angaben zum Gebäudetyp, zur geplanten Anlage und den gewünschten Leistungsphasen. Sprechen Sie uns direkt an – das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Ja. Viele unserer Auftraggeber benötigen nicht alle neun Leistungsphasen. Häufige Einzelbeauftragungen sind z.B. nur die Ausschreibung und Vergabebegleitung (LP 6+7), die Bauüberwachung (LP 8) oder eine Modernisierungsberatung ohne vollständige Planung. Wir stellen Ihnen gerne ein individuelles Leistungspaket zusammen.
Die Planungsdauer hängt von der Projektgröße und den Leistungsphasen ab. Eine vollständige Planung für einen Standardpersonenaufzug (LP 1–8) dauert typischerweise 4–8 Monate – von der Erstberatung bis zur Abnahme. Komplexere Projekte mit mehreren Anlagen oder besonderen Einbausituationen können länger dauern. Wir erstellen Ihnen auf Anfrage einen detaillierten Terminplan.
Ja. Unser Büro ist in Heilbronn (Baden-Württemberg) ansässig, wir arbeiten aber deutschlandweit. Aufzugsplanung erfordert Ortstermine in definierten Projektphasen – Bestandsaufnahme, Bauüberwachung und Abnahme. Für alle übrigen Planungsleistungen arbeiten wir effizient aus der Ferne. Sprechen Sie uns auf Ihr Projekt und den Standort an.
Wir planen alle gängigen Aufzugstypen: Personenaufzüge (Traktion, Hydraulik, Maschinenraumlos), Lastenaufzüge, Bettenaufzüge, Kleingüteraufzüge, Plattformlifte und Treppenlifte für gewerbliche Nutzung. Für barrierefreie Anforderungen nach DIN 18040 und Zugänglichkeit in medizinischen Einrichtungen nach DIN EN 81-70 haben wir langjährige Projekterfahrung.
Ein Aufzugsunternehmen (Hersteller oder Monteur) ist Ausführender. Wir sind Ihr Planer und Vertreter als Bauherr. Das bedeutet: Wir schreiben das Aufzugsunternehmen neutral aus, prüfen seine Arbeit und nehmen die Anlage in Ihrem Interesse ab. Diese Trennung von Planung und Ausführung ist der Kern unabhängiger Bauplanung – sie schützt Sie vor Interessenkonflikten.

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Über HFP Liftpartner

Drei Geschäftsführer, über jeweils über 40 Jahre Berufserfahrung, seit 2009 in Heilbronn.

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