Aufzugsplanung Neubau

Aufzugsplanung für den Neubau

Von der ersten Skizze bis zur Abnahme.

Für Neubauprojekte planen wir Ihre Aufzugsanlage herstellerunabhängig – von der Bedarfsermittlung über Ausschreibung und Vergabe bis zur Abnahme. Normgerecht nach DIN EN 81-20/50, wirtschaftlich und exakt auf Ihr Gebäude abgestimmt.

500+
Abgeschlossene Projekte
40+
Jahre Berufserfahrung
2009
am Markt – seit 2009
100%
herstellerunabhängig

Über diese Leistung

Den Aufzug von Anfang an mitdenken

Der Aufzug ist im Neubau kein Detail für später. Seine Maße bestimmen den Schacht, seine Lasten das Tragwerk, seine Zugänge den Grundriss. Wird er erst spät eingeplant, entstehen teure Kompromisse – oder aufwendige Umplanungen.

Als herstellerunabhängige Fachplaner bringen wir die Aufzugsplanung von Beginn an in Ihr Bauvorhaben ein, abgestimmt mit Architekt, Statiker und Bauherr. Wir empfehlen die Anlage, die zu Gebäude, Nutzung und Budget passt – nicht die eines bestimmten Herstellers.

  • Bedarfs- und Verkehrsberechnung
  • Schacht-, Gruben- und Überfahrtsmaße
  • Traglast und Kabinengröße festlegen
  • Barrierefreiheit nach DIN 18040 / DIN EN 81-70
  • Normgerechte Auslegung nach DIN EN 81-20/50
  • Herstellerneutrale Ausschreibung und Vergabe

Unser Leistungsumfang

Aufzugsplanung im Neubau – Schritt für Schritt

Bedarf & Verkehr

Wir ermitteln über eine Verkehrsberechnung, wie viele Personen und Lasten Ihre Anlage bewegen muss – abhängig von Nutzung, Geschosszahl und Frequenz.

Schacht & Maße

Schacht, Grube, Überfahrt, Traglast und Kabine legen wir normgerecht aus und stimmen sie mit Architektur und Tragwerk ab.

Ausschreibung & Vergabe

Wir erstellen ein neutrales Leistungsverzeichnis, machen Angebote vergleichbar und begleiten die Vergabe bis zur Abnahme.

Modernes Gebäude mit Aufzug – herstellerunabhängige Aufzugsplanung im Neubau

Planung mit Weitblick

Ein Aufzug, der zum Gebäude passt

Wir planen die Anlage nicht isoliert, sondern als Teil Ihres Gebäudes: abgestimmt auf Grundriss, Nutzung und Architektur. So fügt sich der Aufzug selbstverständlich ein – technisch, gestalterisch und wirtschaftlich.

Weil wir herstellerunabhängig arbeiten, steht dabei Ihr Bedarf im Mittelpunkt, nicht ein Produktkatalog. Das Ergebnis ist eine Anlage, die passt – und Sie über die gesamte Lebensdauer unabhängig hält.

Schacht, Grube und Überfahrt: die tragenden Maße

Der Schacht ist das bauliche Herzstück jeder Aufzugsanlage. Seine lichten Maße ergeben sich aus Kabinengröße, Türbreite und den notwendigen Sicherheitsräumen. Zwei Maße werden dabei besonders oft unterschätzt: die Schachtgrube – der Raum unter der untersten Haltestelle – und die Überfahrt – der Raum über der obersten Haltestelle. Beide sind aus Sicherheitsgründen genormt und lassen sich im fertigen Rohbau kaum noch vergrößern.

  • Schachtgrube: Frei- und Schutzraum unter der Kabine
  • Überfahrt: Schutzraum über der Kabine
  • Lichte Schachtmaße: abgestimmt auf Kabine, Türen und Führung
  • Antriebskonzept: mit oder ohne Maschinenraum – mit Folgen für den Schachtkopf

Traglast und Kabinengröße richtig wählen

Traglast und Kabine bestimmen, wie viele Personen der Aufzug transportiert und ob Lasten, Kinderwagen, Fahrräder oder eine Krankentrage hineinpassen. Kleine Wohngebäudeaufzüge beginnen als Richtwert bei rund 450 kg, also etwa sechs Personen. Barrierefreie Anlagen brauchen eine Mindestkabinengröße, damit Rollstuhl und Begleitperson Platz finden. In Gebäuden mit hoher Frequenz zählt zusätzlich die Verkehrsleistung.

Wir dimensionieren nicht nach Bauchgefühl, sondern über eine Verkehrsberechnung – abhängig von Nutzung, Geschosszahl und erwarteter Frequenz. So wird die Anlage weder zu klein noch unnötig teuer.

Welche Aufzugsart passt zum Neubau?

Für Neubauten kommen vor allem drei Konzepte infrage. Seilaufzüge, auch Traktionsaufzüge genannt, sind der Standard für die meisten Wohn- und Geschäftsgebäude – energieeffizient und für viele Etagen geeignet. Maschinenraumlose Anlagen sparen Platz, weil die Technik im Schacht untergebracht ist. Hydraulikaufzüge spielen ihre Stärken bei geringen Förderhöhen und hohen Lasten aus, verbrauchen im Betrieb aber meist mehr Energie.

Die maßgeblichen Normen im Neubau

Für neue Aufzüge gelten die harmonisierten Normen DIN EN 81-20 (Konstruktion und Einbau) und DIN EN 81-50 (Prüfungen und Bauteile). Sie sind seit dem 1. September 2017 der verbindliche Stand der Technik und haben die früheren Normen EN 81-1 und EN 81-2 abgelöst. Für die Barrierefreiheit kommen DIN EN 81-70 und – im öffentlich zugänglichen Bau – DIN 18040 hinzu. Ebenso wichtig: Der Aufzug muss in das Brandschutz- und Fluchtwegkonzept des Gebäudes passen. Auch das ist eine Frage der frühen Abstimmung.

Barrierefreiheit von Anfang an einplanen

Ein Aufzug ist oft das entscheidende Element für ein barrierefreies Gebäude. DIN EN 81-70 legt fest, wie Kabine, Türen, Bedienelemente und Anzeigen gestaltet sein müssen, damit auch Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Seheinschränkung die Anlage sicher nutzen können. Im öffentlich zugänglichen Bau kommt DIN 18040 hinzu. Wer Barrierefreiheit erst nachträglich berücksichtigt, stößt schnell an die Grenzen von Schacht und Kabine – deshalb planen wir sie von Beginn an mit.

Aufzug und Brandschutz

Der Aufzug ist Teil des Sicherheitskonzepts eines Gebäudes. Je nach Nutzung und Höhe sind Anforderungen an Brandschutz, Rauchabschnitte und – bei größeren Objekten – Feuerwehraufzüge zu beachten. Diese Punkte klären wir früh mit Architekt, Brandschutzgutachter und Bauherr, damit die Anlage genehmigungsfähig ist und im Ernstfall zuverlässig funktioniert.

Strukturierte Fachplanung

Wir begleiten Ihr Projekt von der Grundlagenermittlung über die Entwurfs- und Ausführungsplanung bis zur Objektüberwachung – für jedes Projekt auf Basis eines individuellen Angebots mit klar strukturierten Leistungstexten. So bleibt die Planung in jeder Phase nachvollziehbar und die Verantwortung klar geregelt.

Wirtschaftlich planen heißt: früh vergleichen

Die größten Einsparungen im Aufzugsprojekt entstehen nicht beim Preis der Anlage, sondern in der Planung. Wer Bedarf, Maße und Technik früh richtig festlegt und dann neutral ausschreibt, erhält vergleichbare Angebote und echten Wettbewerb im Vergabeverfahren. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht die teuerste, sondern die passende Lösung bekommen – und über die gesamte Lebensdauer unabhängig bleiben, auch bei Wartung und Ersatzteilen.

Richtwerte & Normen

81-20/50
Seit dem 1. September 2017 der verbindliche Stand der Technik für neue Aufzüge in Europa.
ab 450 kg
Übliche Einstiegs-Traglast kleiner Wohngebäudeaufzüge – rund sechs Personen. Den genauen Bedarf liefert die Verkehrsberechnung.
früh
Je früher der Aufzug geplant wird, desto größer der Spielraum – im Rohbau sind Schachtmaße kaum noch änderbar.

So planen wir Ihren Neubau-Aufzug

01
Bedarf klären
Nutzung, Frequenz, Lasten und Anforderungen an Ihr Gebäude aufnehmen und die Verkehrsleistung berechnen.
02
Konzept & Ausschreibung
Maßkonzept, Lastenheft und neutrales Leistungsverzeichnis erstellen.
03
Vergabe
Angebote vergleichen, technisch prüfen und herstellerneutral vergeben.
04
Bau & Abnahme
Montage überwachen und die Anlage bis zur TÜV-Abnahme begleiten.

Was uns von herstellergebundenen Planern unterscheidet

Herstellergebundene Planer empfehlen, was ihr Arbeitgeber produziert. Das ist verständlich, aber kein neutraler Rat. HFP Liftpartner wurde 2009 gegründet, weil unsere drei Geschäftsführer genau dieses System aus eigener Anschauung kennen – sie haben es jahrzehntelang mitgeprägt. Seitdem planen und beraten wir ausschließlich nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien, nicht nach Produktkatalog.

Zusammen bringen unsere Geschäftsführer über jeweils über 40 Jahre Berufspraxis aus Montage, Inbetriebnahme, Modernisierung und Projektleitung mit. Dieses Wissen gehört bei jedem Projekt ausschließlich Ihnen – deutschlandweit, herstellerunabhängig und über die gesamte Lebensdauer Ihrer Anlage. So planen wir Neubauten, die zu Ihrem Gebäude passen, wirtschaftlich bleiben und Sie nicht in Abhängigkeiten führen.

Häufige Fragen zur Aufzugsplanung im Neubau

So früh wie möglich, idealerweise in der Entwurfsphase. Schachtmaße, Grube, Überfahrt und Lasten beeinflussen Grundriss und Tragwerk. Wird der Aufzug erst später eingeplant, sind teure Kompromisse oft unvermeidbar.

Für barrierefreie Aufzüge gibt DIN EN 81-70 Mindestmaße vor, damit Rollstuhl und Begleitperson Platz finden. In öffentlich zugänglichen Gebäuden ist zusätzlich DIN 18040 maßgeblich. Die konkrete Auslegung hängt von Nutzung und Gebäude ab.

Nicht zwingend. Getriebelose Antriebe erlauben oft maschinenraumlose Anlagen, die Platz sparen. Ob das sinnvoll ist, hängt von Gebäude, Schacht und Nutzung ab – das klären wir in der Planung.

Wer die Planung einem Aufzughersteller überlässt, bekommt in der Regel die Lösung aus dessen Katalog. Wir legen zuerst den Bedarf fest und schreiben dann neutral aus. Das macht Angebote vergleichbar und vermeidet Abhängigkeiten bei Wartung und Ersatzteilen.

Ja. Für jedes Projekt erstellen wir eigene, klar strukturierte Leistungstexte. So erhalten Sie eine strukturierte, nachvollziehbare Planung, ohne an einen Hersteller gebunden zu sein.

Ja. Auf Wunsch überwachen wir Montage und Ausführung und begleiten die Anlage bis zur TÜV-Abnahme. So ist sichergestellt, dass die gebaute Anlage der Planung und den geltenden Normen entspricht.

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