Ratgeber Aufzugsplanung

Leistungsphasen 1 bis 9 und Honorar in der Fachplanung verstehen

Die HOAI strukturiert Planungsleistungen in klar definierte Phasen. Wir zeigen, wie sich diese Systematik auf die Aufzugsplanung übertragen lässt und was das Honorar bestimmt.

Ratgeber Aufzugsplanung

Was die HOAI für die Aufzugsplanung bedeutet

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, gliedert Planungsleistungen in neun Leistungsphasen. Sie schafft damit eine gemeinsame Sprache zwischen Bauherren und Planern und macht transparent, welche Leistung wann erbracht wird. Seit der Novelle 2021 sind die Honorartafeln nicht mehr verbindlich, sondern dienen als Orientierung, das bewährte Phasenmodell ist jedoch geblieben und prägt bis heute die Zusammenarbeit im Bauwesen.

Die Aufzugsanlage gehört zur technischen Ausrüstung eines Gebäudes. Die Fachplanung für den Aufzug lässt sich sinnvoll an der Systematik der HOAI ausrichten, auch wenn im Einzelfall individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Wer die Leistungsphasen kennt, versteht besser, wofür ein Honorar anfällt und an welchen Stellen die eigentliche Wertschöpfung einer unabhängigen Fachplanung liegt. In diesem Beitrag ordnen wir die neun Phasen konkret der Aufzugsplanung zu und erklären, worauf es bei Leistung und Honorar ankommt.

Neun Leistungsphasen sorgen für Transparenz
Klare Zuordnung von Leistung und Honorar
Herstellerunabhängige Fachplanung als Bauherrenvertretung
Nachvollziehbare Grundlage für Verträge
Orientierung an HOAI 2021 statt starrer Tafeln
Kostensicherheit über alle Projektphasen

Grundlagen und Vorplanung: Leistungsphasen 1 bis 2

In der Grundlagenermittlung, der Leistungsphase 1, wird die Aufgabenstellung geklärt. Bedarf, Randbedingungen und Ziele werden erfasst, ohne dass bereits ein technisches Konzept festgelegt ist. Diese Phase legt den Grundstein für alle weiteren Entscheidungen und wird in ihrer Bedeutung oft unterschätzt, obwohl hier die Weichen für Wirtschaftlichkeit und Nutzerkomfort gestellt werden.

In der Vorplanung, der Leistungsphase 2, entstehen erste Konzepte. Für den Aufzug bedeutet das die grundsätzliche Auswahl von Antriebs- und Steuerungskonzept, die Abschätzung der erforderlichen Schachtmaße und ein erster Blick auf die Wirtschaftlichkeit. Verschiedene Varianten werden gegenübergestellt und bewertet, sodass der Bauherr frühzeitig eine Vorstellung von Möglichkeiten und Kostenrahmen erhält.

Der Aufwand in diesen frühen Phasen ist gut investiert. Entscheidungen, die hier sorgfältig vorbereitet werden, verhindern spätere Umplanungen, die deutlich teurer wären. Eine unabhängige Fachplanung bringt in dieser Phase ihre Erfahrung ein, ohne bereits auf ein bestimmtes Fabrikat festgelegt zu sein.

  • Leistungsphase 1: Bedarf und Randbedingungen klären
  • Leistungsphase 2: Konzeptvarianten entwickeln und vergleichen
  • Erste Abschätzung von Schachtmaßen und Kosten
  • Grundlage für die weitere Planung schaffen

Entwurf, Genehmigung und Ausführung: Leistungsphasen 3 bis 5

In der Entwurfsplanung, der Leistungsphase 3, wird das gewählte Konzept ausgearbeitet. Schachtmaße, Grube, Kopfhöhe, Kabine, Nutzlast und Steuerung werden festgelegt und mit den anderen Fachplanern abgestimmt. Hier entsteht die technische Substanz, auf der später alles aufbaut, und die Kostenschätzung wird deutlich präziser.

Die Genehmigungsplanung, die Leistungsphase 4, stellt die erforderlichen Unterlagen für behördliche Verfahren bereit, soweit dies für die Anlage relevant ist. In der Ausführungsplanung, der Leistungsphase 5, werden die Vorgaben so weit detailliert, dass sie ausschreibungs- und ausführungsreif sind. Schnittstellen zu Rohbau, Elektro und Brandschutz werden präzise definiert.

Diese Phasen sichern, dass alle Gewerke ineinandergreifen. Gerade beim Aufzug treffen viele Schnittstellen aufeinander, vom Rohbau über die Elektroinstallation bis zur Gebäudeleittechnik. Eine saubere Ausführungsplanung verhindert, dass diese Schnittstellen erst auf der Baustelle geklärt werden müssen, wo Änderungen am teuersten sind.

  • Leistungsphase 3: Entwurf mit allen maßgeblichen Maßen
  • Leistungsphase 4: Unterlagen für Genehmigungsverfahren
  • Leistungsphase 5: ausführungsreife Detailplanung
  • Schnittstellen zu allen Gewerken sauber definieren

Ausschreibung und Vergabe: Leistungsphasen 6 bis 7

In der Vorbereitung der Vergabe, der Leistungsphase 6, entsteht das Leistungsverzeichnis. Genau hier zeigt sich der Wert einer herstellerunabhängigen Planung: Das Leistungsverzeichnis wird neutral formuliert, sodass mehrere Anbieter vergleichbar kalkulieren können und keine Bindung an ein einzelnes System entsteht.

In der Mitwirkung bei der Vergabe, der Leistungsphase 7, werden die Angebote geprüft und verglichen. Neben dem Preis fließen Qualität, Wartungsfreundlichkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und Referenzen in die Bewertung ein. Das Ergebnis ist eine begründete Vergabeempfehlung, die dem Bauherrn Entscheidungssicherheit gibt und die Auswahl auch gegenüber Dritten nachvollziehbar macht.

Diese beiden Phasen bergen den größten wirtschaftlichen Hebel des gesamten Projekts. Ein sauberer Wettbewerb auf gleicher Grundlage führt regelmäßig zu besseren Preisen und Konditionen, als sie bei einer Direktvergabe an einen einzelnen Anbieter erreichbar wären. Die Einsparungen können das Honorar der Fachplanung deutlich übersteigen.

  • Leistungsphase 6: neutrales Leistungsverzeichnis erstellen
  • Leistungsphase 7: Angebote prüfen und vergleichen
  • Bewertung über den reinen Preis hinaus
  • Nachvollziehbare Vergabeempfehlung für den Bauherrn

Objektüberwachung und Dokumentation: Leistungsphasen 8 bis 9

In der Objektüberwachung, der Leistungsphase 8, wird die Montage begleitet und die vertragsgemäße, normkonforme Ausführung kontrolliert. Termine, Qualität und Schnittstellen stehen im Fokus, festgestellte Mängel werden dokumentiert und ihre Beseitigung nachverfolgt. Vor Inbetriebnahme ist die Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle nach Betriebssicherheitsverordnung erforderlich.

Die Objektbetreuung, die Leistungsphase 9, umfasst die Begleitung nach der Abnahme, etwa die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfrist. So ist sichergestellt, dass die Anlage nicht nur übergeben, sondern auch dauerhaft in dem vereinbarten Zustand ist und der Betreiber seinen Pflichten aus der Betriebssicherheitsverordnung nachkommen kann.

Diese abschließenden Phasen sorgen dafür, dass die Qualität der Planung bis zum Ende gesichert bleibt. Ohne eine unabhängige Objektüberwachung fehlt oft die fachkundige Kontrolle, ob die Baustelle tatsächlich das liefert, was beauftragt wurde. Damit ist die Objektüberwachung ein wichtiger Baustein für die Werterhaltung der Anlage.

Honorar und Leistungsphasen im Überblick

Rechtsgrundlage
HOAI 2021 mit neun Leistungsphasen, Honorartafeln als Orientierung statt verbindlicher Vorgabe
Honorargrundlage
Meist abhängig von Umfang und Schwierigkeit der Leistung, je nach Projekt individuell vereinbart
Wertschöpfung
Größter Hebel in neutraler Ausschreibung und Vergabe der Leistungsphasen 6 und 7
2009
am Markt – seit 2009
120+
Jahre gebündelte Berufserfahrung
100%
herstellerunabhängig, deutschlandweit

Häufige Fragen zur HOAI in der Aufzugsplanung

Seit 2021 sind die Honorartafeln nicht mehr verbindlich, sondern eine Orientierung. Das Phasenmodell mit neun Leistungsphasen bleibt jedoch eine bewährte Grundlage für Verträge und Ablauf.

Nein. Leistungen lassen sich einzeln oder in Paketen beauftragen. Viele Bauherren legen den Schwerpunkt auf Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung, wo der wirtschaftliche Hebel am größten ist.

In der Regel nach Umfang und Schwierigkeit der Leistung. Konkrete Beträge hängen stark vom Projekt ab und werden individuell vereinbart, die HOAI dient dabei als Orientierung.

Häufig ja. Die neutrale Ausschreibung und Bewertung schafft Wettbewerb und Transparenz. Die Einsparungen bei Vergabe und Betrieb können das Honorar deutlich übersteigen.

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Welche Leistungsphasen wir für Ihr Projekt übernehmen können, erfahren Sie auf unserer Seite zur Aufzugsplanung.

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