Ratgeber Neubau
Aufzüge im Neubau fabrikatsneutral ausschreiben und vergeben
Eine gute Ausschreibung entscheidet über Vergleichbarkeit, Preis und spätere Wartungsfreiheit. Wer den Aufzug im Neubau über eine herstellerneutrale Leistungsbeschreibung vergibt, erhält vergleichbare Angebote und vermeidet die Bindung an einen einzelnen Anbieter.
Ratgeber Neubau
Warum eine neutrale Leistungsbeschreibung entscheidend ist
Aufzüge sind über ihre Lebensdauer geprägt von Wartung, Ersatzteilen und Modernisierung. Wird die Ausschreibung zu eng auf ein Fabrikat zugeschnitten, entsteht schnell eine faktische Abhängigkeit, die später hohe Folgekosten nach sich zieht. Eine funktionale, herstellerneutrale Leistungsbeschreibung wirkt dem entgegen und hält den Wettbewerb offen.
Neutralität bedeutet, Anforderungen über Funktionen und Leistungswerte zu beschreiben statt über Produktnamen. Förderhöhe, Traglast, Verkehrsleistung, Kabinenausstattung, Schnittstellen und Wartungsanforderungen werden so definiert, dass mehrere Anbieter vergleichbar anbieten können. Als unabhängiges Ingenieurbüro verfassen wir solche Beschreibungen ohne Bindung an ein Fabrikat.
Grundlagen einer herstellerneutralen Leistungsbeschreibung
Eine neutrale Leistungsbeschreibung beschreibt das gewünschte Ergebnis, nicht ein bestimmtes Produkt. Statt eines Fabrikats werden Leistungsdaten genannt: Förderhöhe, Nenngeschwindigkeit, Traglast, Personenzahl, Anzahl der Haltestellen und die geforderte Verkehrsleistung. Ergänzt werden Anforderungen an Kabine, Türen, Steuerung und Barrierefreiheit.
Produktnamen oder Herstellerangaben sind zu vermeiden. Ist ein Verweis auf ein Erzeugnis ausnahmsweise unumgänglich, ist der Zusatz oder gleichwertig zu ergänzen, damit der Wettbewerb gewahrt bleibt. Diese Neutralität ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern im vergaberechtlichen Umfeld regelmäßig geboten.
- Funktionale Beschreibung über Leistungswerte statt Fabrikate
- Förderhöhe, Traglast, Personenzahl und Haltestellen angeben
- Verkehrsleistung und Nenngeschwindigkeit definieren
- Bei unvermeidbarem Produktbezug den Zusatz oder gleichwertig ergänzen
- Anforderungen an Barrierefreiheit nach DIN EN 81-70 aufnehmen
Technische Inhalte und Schnittstellen
Die Leistungsbeschreibung muss die Schnittstellen zu den übrigen Gewerken klar regeln. Dazu gehören die bauseitigen Leistungen am Schacht, die elektrische Zuleitung, der Blitz- und Überspannungsschutz, die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept sowie die Einbindung in Gebäudeleittechnik und Notrufsystem.
Ebenso sind die maßgeblichen Normen zu benennen. Die Anlage ist nach DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 auszuführen und muss die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU erfüllen. Bei barrierefreien Anlagen kommt DIN EN 81-70 hinzu. Eine präzise Schnittstellenliste verhindert spätere Nachträge und Zuständigkeitslücken.
- Bauseitige Leistungen am Schacht eindeutig zuordnen
- Elektrische Zuleitung, Blitz- und Überspannungsschutz festlegen
- Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept aufnehmen
- Notruf und Einbindung in die Gebäudeleittechnik regeln
- Maßgebliche Normen und die Aufzugsrichtlinie benennen
Angebote vergleichen und werten
Sind die Anforderungen neutral formuliert, werden die Angebote vergleichbar. Für die Wertung sollten klare Kriterien vorab feststehen, etwa Preis, Energieeffizienz, Wartungskonzept, Ersatzteilverfügbarkeit, Reaktionszeiten im Störfall und Referenzen. So entsteht eine nachvollziehbare, dokumentierte Entscheidung.
Wichtig ist der Blick auf die Lebenszykluskosten. Der niedrigste Angebotspreis ist nicht automatisch der wirtschaftlichste, wenn Wartung und Ersatzteile teuer oder die Anlage energetisch ungünstig ist. Belastbare Zahlen ergeben sich nur projektbezogen; je nach Ausstattung und Bauart liegen die Angebote in unterschiedlichen Spannen.
Vergabe, Wartung und die Rolle eines unabhängigen Beraters
Nach der Wertung folgt die Vergabe. Sinnvoll ist es, Wartungsbedingungen bereits mit der Anlagenvergabe zu regeln oder zumindest die Rahmenbedingungen so zu fassen, dass ein späterer Wechsel des Wartungsunternehmens möglich bleibt. Auch die Übergabe von Dokumentation, Schlüsseln und Zugangsdaten gehört eindeutig geregelt.
Ein herstellerunabhängiges Ingenieurbüro begleitet diesen Prozess neutral, von der Leistungsbeschreibung über die Wertung bis zur Abnahme. Da keine Bindung an ein Fabrikat besteht, richtet sich die Empfehlung allein am Interesse des Bauherrn aus. Das erhöht die Vergleichbarkeit und sichert langfristig die Unabhängigkeit im Betrieb.
- Wertungskriterien vorab festlegen und dokumentieren
- Lebenszykluskosten statt reinem Angebotspreis betrachten
- Wartungsbedingungen und Anbieterwechsel offenhalten
- Übergabe von Dokumentation und Zugängen klar regeln
Bausteine der neutralen Ausschreibung
Häufige Fragen zur Ausschreibung von Aufzügen
Ausschreibung neutral und vergleichbar aufsetzen
Lassen Sie Ihre Aufzugsausschreibung fabrikatsneutral erstellen und die Angebote fachlich werten. Als unabhängiges Ingenieurbüro formulieren wir die Leistungsbeschreibung, klären die Schnittstellen und begleiten die Vergabe im Interesse des Bauherrn. Sprechen Sie uns für eine neutrale Begleitung an.
