Ratgeber Neubau

Aufzüge im Neubau fabrikatsneutral ausschreiben und vergeben

Eine gute Ausschreibung entscheidet über Vergleichbarkeit, Preis und spätere Wartungsfreiheit. Wer den Aufzug im Neubau über eine herstellerneutrale Leistungsbeschreibung vergibt, erhält vergleichbare Angebote und vermeidet die Bindung an einen einzelnen Anbieter.

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Warum eine neutrale Leistungsbeschreibung entscheidend ist

Aufzüge sind über ihre Lebensdauer geprägt von Wartung, Ersatzteilen und Modernisierung. Wird die Ausschreibung zu eng auf ein Fabrikat zugeschnitten, entsteht schnell eine faktische Abhängigkeit, die später hohe Folgekosten nach sich zieht. Eine funktionale, herstellerneutrale Leistungsbeschreibung wirkt dem entgegen und hält den Wettbewerb offen.

Neutralität bedeutet, Anforderungen über Funktionen und Leistungswerte zu beschreiben statt über Produktnamen. Förderhöhe, Traglast, Verkehrsleistung, Kabinenausstattung, Schnittstellen und Wartungsanforderungen werden so definiert, dass mehrere Anbieter vergleichbar anbieten können. Als unabhängiges Ingenieurbüro verfassen wir solche Beschreibungen ohne Bindung an ein Fabrikat.

Nutzungsanforderungen und Verkehrsleistung sauber ermitteln
Funktionale statt fabrikatsbezogene Anforderungen formulieren
Normbezug auf DIN EN 81-20/50 und DIN EN 81-70 aufnehmen
Schnittstellen zu Bau, Elektro und Brandschutz definieren
Wartungs- und Ersatzteilbedingungen transparent festlegen
Klare Wertungskriterien für den Angebotsvergleich vorgeben

Grundlagen einer herstellerneutralen Leistungsbeschreibung

Eine neutrale Leistungsbeschreibung beschreibt das gewünschte Ergebnis, nicht ein bestimmtes Produkt. Statt eines Fabrikats werden Leistungsdaten genannt: Förderhöhe, Nenngeschwindigkeit, Traglast, Personenzahl, Anzahl der Haltestellen und die geforderte Verkehrsleistung. Ergänzt werden Anforderungen an Kabine, Türen, Steuerung und Barrierefreiheit.

Produktnamen oder Herstellerangaben sind zu vermeiden. Ist ein Verweis auf ein Erzeugnis ausnahmsweise unumgänglich, ist der Zusatz oder gleichwertig zu ergänzen, damit der Wettbewerb gewahrt bleibt. Diese Neutralität ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern im vergaberechtlichen Umfeld regelmäßig geboten.

  • Funktionale Beschreibung über Leistungswerte statt Fabrikate
  • Förderhöhe, Traglast, Personenzahl und Haltestellen angeben
  • Verkehrsleistung und Nenngeschwindigkeit definieren
  • Bei unvermeidbarem Produktbezug den Zusatz oder gleichwertig ergänzen
  • Anforderungen an Barrierefreiheit nach DIN EN 81-70 aufnehmen

Technische Inhalte und Schnittstellen

Die Leistungsbeschreibung muss die Schnittstellen zu den übrigen Gewerken klar regeln. Dazu gehören die bauseitigen Leistungen am Schacht, die elektrische Zuleitung, der Blitz- und Überspannungsschutz, die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept sowie die Einbindung in Gebäudeleittechnik und Notrufsystem.

Ebenso sind die maßgeblichen Normen zu benennen. Die Anlage ist nach DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 auszuführen und muss die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU erfüllen. Bei barrierefreien Anlagen kommt DIN EN 81-70 hinzu. Eine präzise Schnittstellenliste verhindert spätere Nachträge und Zuständigkeitslücken.

  • Bauseitige Leistungen am Schacht eindeutig zuordnen
  • Elektrische Zuleitung, Blitz- und Überspannungsschutz festlegen
  • Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept aufnehmen
  • Notruf und Einbindung in die Gebäudeleittechnik regeln
  • Maßgebliche Normen und die Aufzugsrichtlinie benennen

Angebote vergleichen und werten

Sind die Anforderungen neutral formuliert, werden die Angebote vergleichbar. Für die Wertung sollten klare Kriterien vorab feststehen, etwa Preis, Energieeffizienz, Wartungskonzept, Ersatzteilverfügbarkeit, Reaktionszeiten im Störfall und Referenzen. So entsteht eine nachvollziehbare, dokumentierte Entscheidung.

Wichtig ist der Blick auf die Lebenszykluskosten. Der niedrigste Angebotspreis ist nicht automatisch der wirtschaftlichste, wenn Wartung und Ersatzteile teuer oder die Anlage energetisch ungünstig ist. Belastbare Zahlen ergeben sich nur projektbezogen; je nach Ausstattung und Bauart liegen die Angebote in unterschiedlichen Spannen.

Vergabe, Wartung und die Rolle eines unabhängigen Beraters

Nach der Wertung folgt die Vergabe. Sinnvoll ist es, Wartungsbedingungen bereits mit der Anlagenvergabe zu regeln oder zumindest die Rahmenbedingungen so zu fassen, dass ein späterer Wechsel des Wartungsunternehmens möglich bleibt. Auch die Übergabe von Dokumentation, Schlüsseln und Zugangsdaten gehört eindeutig geregelt.

Ein herstellerunabhängiges Ingenieurbüro begleitet diesen Prozess neutral, von der Leistungsbeschreibung über die Wertung bis zur Abnahme. Da keine Bindung an ein Fabrikat besteht, richtet sich die Empfehlung allein am Interesse des Bauherrn aus. Das erhöht die Vergleichbarkeit und sichert langfristig die Unabhängigkeit im Betrieb.

  • Wertungskriterien vorab festlegen und dokumentieren
  • Lebenszykluskosten statt reinem Angebotspreis betrachten
  • Wartungsbedingungen und Anbieterwechsel offenhalten
  • Übergabe von Dokumentation und Zugängen klar regeln

Bausteine der neutralen Ausschreibung

Funktionale Beschreibung
Anforderungen über Leistungswerte statt Fabrikate, bei unvermeidbarem Produktbezug mit dem Zusatz oder gleichwertig.
Schnittstellen
Klare Zuordnung von bauseitigen Leistungen, Elektro, Brandschutz und Notruf verhindert Nachträge und Lücken.
Wertung
Vorab definierte Kriterien und Lebenszyklusbetrachtung statt reiner Orientierung am niedrigsten Angebotspreis.
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Häufige Fragen zur Ausschreibung von Aufzügen

Weil eine fabrikatsoffene Ausschreibung vergleichbare Angebote erzeugt und eine spätere Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter vermeidet. Das hält Wettbewerb, Preise und Wartungsfreiheit über den gesamten Lebenszyklus offen.

Produktnamen sind möglichst zu vermeiden. Ist ein Verweis ausnahmsweise unumgänglich, muss der Zusatz oder gleichwertig ergänzt werden, damit gleichwertige Erzeugnisse anderer Hersteller zugelassen bleiben und der Wettbewerb gewahrt wird.

Maßgeblich sind DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 sowie die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU. Bei barrierefreien Anlagen kommt DIN EN 81-70 hinzu, ergänzt um die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept und dem Bauordnungsrecht.

Nicht zwingend. Entscheidend sind die Lebenszykluskosten aus Anschaffung, Energie, Wartung und Ersatzteilen. Ein niedriger Angebotspreis kann durch teure Wartung oder hohen Energiebedarf überkompensiert werden, weshalb eine Gesamtbetrachtung nötig ist.

Passende Leistung

Neubau

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Ausschreibung neutral und vergleichbar aufsetzen

Lassen Sie Ihre Aufzugsausschreibung fabrikatsneutral erstellen und die Angebote fachlich werten. Als unabhängiges Ingenieurbüro formulieren wir die Leistungsbeschreibung, klären die Schnittstellen und begleiten die Vergabe im Interesse des Bauherrn. Sprechen Sie uns für eine neutrale Begleitung an.

Telefon: +49 7131 61688-0