Ratgeber Neubau
Worauf Bauherren und Architekten von der ersten Skizze an achten sollten
Wer den Aufzug im Neubau früh mitdenkt, spart später Zeit, Geld und Nerven. Schachtmaße, Grube, Überfahrt und Traglast lassen sich am Reißbrett festlegen – im fertigen Rohbau kaum noch. Ein Überblick für die frühe Planungsphase.
Ratgeber Neubau
Den Aufzug von Anfang an mitdenken
Der Aufzug ist im Neubau kein Detail für später. Seine Maße bestimmen den Schacht, seine Lasten das Tragwerk, seine Zugänge den Grundriss. Wird er erst spät eingeplant, entstehen teure Kompromisse – oder aufwendige Umplanungen.
Als herstellerunabhängige Fachplaner bringen wir die Aufzugsplanung von Beginn an in Ihr Bauvorhaben ein, abgestimmt mit Architekt, Statiker und Bauherr – technisch neutral und normgerecht.
Schacht, Grube und Überfahrt: die tragenden Maße
Der Schacht ist das bauliche Herzstück. Seine lichten Maße ergeben sich aus Kabinengröße, Türbreite und den notwendigen Sicherheitsräumen. Zwei Maße werden dabei oft unterschätzt: die Schachtgrube – der Raum unter der untersten Haltestelle – und die Überfahrt – der Raum über der obersten Haltestelle. Beide sind aus Sicherheitsgründen genormt und lassen sich nachträglich kaum vergrößern.
- Schachtgrube: Frei- und Schutzraum unter der Kabine
- Überfahrt: Schutzraum über der Kabine
- Lichte Schachtmaße: abgestimmt auf Kabine, Türen und Führung
- Antriebskonzept: mit oder ohne Maschinenraum – mit Folgen für den Schachtkopf
Traglast und Kabinengröße richtig wählen
Traglast und Kabine bestimmen, wie viele Personen der Aufzug transportiert und ob Lasten, Kinderwagen, Fahrräder oder eine Krankentrage hineinpassen. Kleine Wohngebäudeaufzüge beginnen als Richtwert bei rund 450 kg, also etwa sechs Personen. Barrierefreie Anlagen brauchen eine Mindestkabinengröße, damit Rollstuhl und Begleitperson Platz finden. In Gebäuden mit hoher Frequenz zählt zusätzlich die Verkehrsleistung.
Wir ermitteln den Bedarf über eine Verkehrsberechnung – abhängig von Nutzung, Geschosszahl und erwarteter Frequenz – statt nach Bauchgefühl zu dimensionieren.
Die maßgeblichen Normen im Neubau
Für neue Aufzüge gelten die harmonisierten Normen DIN EN 81-20 (Konstruktion und Einbau) und DIN EN 81-50 (Prüfungen und Bauteile). Sie sind seit dem 1. September 2017 der verbindliche Stand der Technik und haben die früheren Normen EN 81-1 und EN 81-2 abgelöst. Für die Barrierefreiheit kommen DIN EN 81-70 und – im öffentlich zugänglichen Bau – DIN 18040 hinzu.
Ebenso wichtig: Der Aufzug muss in das Brandschutz- und Fluchtwegkonzept des Gebäudes passen. Auch das ist eine Frage der frühen Abstimmung zwischen den Fachplanern.
Warum herstellerunabhängig planen?
Wer die Planung einem Aufzughersteller überlässt, bekommt in der Regel die Lösung aus dessen Katalog. Eine herstellerunabhängige Planung legt zuerst den Bedarf fest und schreibt dann neutral aus. Das macht Angebote vergleichbar und vermeidet Abhängigkeiten bei Wartung und Ersatzteilen über die gesamte Lebensdauer der Anlage.
Welche Aufzugsart passt zum Neubau?
Für Neubauten kommen vor allem drei Konzepte infrage. Seilaufzüge, auch Traktionsaufzüge genannt, sind der Standard für die meisten Wohn- und Geschäftsgebäude – energieeffizient und für viele Etagen geeignet. Maschinenraumlose Anlagen sparen Platz, weil die Technik im Schacht untergebracht ist. Hydraulikaufzüge spielen ihre Stärken bei geringen Förderhöhen und hohen Lasten aus, verbrauchen im Betrieb aber meist mehr Energie.
Welche Variante die richtige ist, ergibt sich aus Gebäudehöhe, Nutzung, Frequenz und Budget. Als unabhängige Planer wählen wir das Konzept nach Ihrem Bedarf – nicht nach dem Portfolio eines Herstellers.
