Ratgeber Normen
Was hinter den zentralen Sicherheitsnormen für Aufzüge steckt – verständlich erklärt
DIN EN 81-20 und 81-50 sind der Maßstab, an dem sich jeder neue Aufzug messen lassen muss. Doch was regeln die Normen eigentlich, wie hängen sie zusammen und welche weiteren Normen sind wichtig? Ein Überblick ohne Fachchinesisch.
Ratgeber Normen
Warum Normen bei Aufzügen über Sicherheit entscheiden
Aufzüge gehören zu den am strengsten regulierten technischen Anlagen in Gebäuden. Das ist sinnvoll: Sie transportieren täglich Menschen über teils große Höhen. Normen legen fest, wie ein Aufzug konstruiert, geprüft und betrieben wird, damit er sicher ist.
Im Zentrum stehen zwei europäische Normen: DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50. Wer plant, baut oder betreibt, sollte ihren Kern kennen – auch, um Angebote und Ausführung beurteilen zu können.
DIN EN 81-20: die Konstruktionsnorm
DIN EN 81-20 regelt die sicherheitstechnische Konstruktion und den Einbau von Personen- und Lastenaufzügen. Sie beschreibt Anforderungen an Schacht, Kabine, Türen, Fahrkorb, Führungen, Schutzräume und die vielen Sicherheitseinrichtungen, die im Alltag unsichtbar bleiben, im Ernstfall aber entscheidend sind. Kurz gesagt: Sie legt fest, wie ein sicherer Aufzug gebaut sein muss.
DIN EN 81-50: die Prüf- und Berechnungsnorm
DIN EN 81-50 ergänzt die 81-20. Sie regelt die Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen einzelner Bauteile – etwa von Führungsschienen, Puffern, Fangvorrichtungen oder Geschwindigkeitsbegrenzern. Während die 81-20 den Aufzug als Ganzes betrachtet, sorgt die 81-50 dafür, dass die sicherheitsrelevanten Komponenten nachweislich halten, was sie sollen.
Beide Normen gelten seit dem 1. September 2017 als verbindlicher Stand der Technik und haben die früheren Normen EN 81-1 für Seilaufzüge und EN 81-2 für Hydraulikaufzüge abgelöst.
Die wichtigsten weiteren Normen
Neben 81-20 und 81-50 gibt es eine ganze Normenfamilie. Diese vier begegnen Ihnen in der Praxis am häufigsten:
- DIN EN 81-70 – Barrierefreiheit: Anforderungen an die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung, etwa Kabinenmaße, Bedienelemente und Anzeigen.
- DIN EN 81-80 (SNEL) – Bestand: systematischer Maßstab, um Sicherheitsdefizite bestehender Aufzüge zu bewerten und Verbesserungen zu priorisieren.
- DIN EN 81-28 – Notruf: Anforderungen an das Notrufsystem und die Zweiwege-Kommunikation aus dem Fahrkorb.
- DIN 18040 – Barrierefreies Bauen: übergeordnete Baunorm, die im öffentlich zugänglichen Bereich zusätzlich gilt.
Was das für Ihre Planung bedeutet
Für Bauherren und Planer sind die Normen kein Selbstzweck, sondern eine Absicherung. Wer normgerecht plant und ausschreibt, bekommt vergleichbare Angebote, eine genehmigungsfähige Anlage und eine reibungslose Abnahme. Eine herstellerunabhängige Fachplanung übersetzt die Normen in ein konkretes Lastenheft – und prüft in der Ausführung, ob sie eingehalten werden.
CE-Kennzeichnung und die Aufzugsrichtlinie
Über den Normen steht die europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen ein neuer Aufzug in der EU in Verkehr gebracht werden darf. Der Nachweis erfolgt über ein Konformitätsverfahren; anschließend trägt die Anlage die CE-Kennzeichnung. Die DIN-EN-81-Normen sind der technische Weg, die Anforderungen der Richtlinie konkret zu erfüllen.
Für Betreiber und Bauherren heißt das: Die CE-Kennzeichnung ist die Zusage, dass die Anlage bei Inbetriebnahme dem geforderten Sicherheitsniveau entspricht. Über die gesamte Lebensdauer sorgen dann die wiederkehrenden Prüfungen dafür, dass dieses Niveau erhalten bleibt.
