Ratgeber Betrieb

Prüfungen, Fristen und Verantwortung – der Überblick für Betreiber

Wer einen Aufzug betreibt, trägt Verantwortung – rechtlich und praktisch. Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, welche Prüfungen fällig sind, wer sie durchführt und was im Notfall funktionieren muss. Ein Überblick über die wichtigsten Pflichten.

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Aufzug betreiben heißt Verantwortung tragen

Aufzüge zählen rechtlich zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Für ihren Betrieb gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie verpflichtet den Betreiber, die Anlage sicher zu halten, regelmäßig prüfen zu lassen und im Notfall die Rettung sicherzustellen.

Betreiber ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Anlage hat – häufig Eigentümer, Verwalter oder Vermieter. Die Aufgaben lassen sich delegieren, die Verantwortung bleibt.

Gefährdungsbeurteilung und Prüffristen festlegen
Wiederkehrende Prüfung durch eine ZÜS
Zwischenprüfung durch befähigte Person
Funktionierendes Zweiwege-Notrufsystem
Prüfbuch und Dokumentation führen
Mängel fristgerecht beseitigen

Die wiederkehrenden Prüfungen

Das Herzstück der Betreiberpflichten sind die wiederkehrenden Prüfungen. Aufzüge werden im Regelfall alle zwei Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) hauptgeprüft. Etwa in der Mitte dieses Zeitraums ist zusätzlich eine Zwischenprüfung fällig. Im Ergebnis wird die Anlage damit ungefähr jährlich fachkundig kontrolliert.

Die genauen Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, die der Betreiber erstellen oder erstellen lassen muss. Sie dürfen die in der BetrSichV genannten Höchstfristen nicht überschreiten.

Notruf und Rettung: mehr als eine Taste

Aus jedem Fahrkorb muss eine Zweiwege-Kommunikation zu einer ständig besetzten Stelle möglich sein – rund um die Uhr. Eine einfache Klingel genügt nicht. Der Betreiber muss außerdem organisieren, dass eingeschlossene Personen zügig befreit werden. Dazu gehört ein Rettungskonzept mit klaren Zuständigkeiten und Reaktionszeiten.

Dokumentation: das Prüfbuch

Alle Prüfungen, Mängel und Maßnahmen gehören dokumentiert. Das Prüfbuch beziehungsweise die Anlagendokumentation weist nach, dass die Anlage ordnungsgemäß betrieben und geprüft wird. Bei einem Unfall oder einer behördlichen Kontrolle ist es der zentrale Nachweis.

Was passiert bei Versäumnissen?

Werden Prüfungen versäumt, Mängel nicht beseitigt oder der Notruf nicht sichergestellt, haftet der Betreiber. Die Folgen reichen von Bußgeldern über die Stilllegung der Anlage bis zur persönlichen Haftung, wenn Menschen zu Schaden kommen. Ein strukturiertes Aufzugsmanagement senkt dieses Risiko – und den Aufwand.

Warum unabhängiges Aufzugsmanagement hilft

Viele Betreiber verlassen sich vollständig auf ihren Wartungsdienstleister. Der ist jedoch Partei. Ein herstellerunabhängiges Aufzugsmanagement prüft Wartungsverträge, Angebote und Rechnungen neutral, überwacht Fristen und sorgt dafür, dass Sie nur zahlen, was nötig ist.

Die Gefährdungsbeurteilung: Grundlage aller Fristen

Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung. In ihr legt der Betreiber – fachkundig unterstützt – fest, welche Gefährdungen von der Anlage ausgehen und in welchen Abständen geprüft werden muss. Sie ist keine einmalige Formalie, sondern wird bei Änderungen an der Anlage oder ihrer Nutzung aktualisiert. Ohne belastbare Gefährdungsbeurteilung fehlt die Grundlage für rechtssichere Prüffristen.

Aufgaben delegieren – aber richtig

Betreiber müssen die Pflichten nicht selbst ausführen, aber verantwortlich organisieren. Wer Wartung, Prüfungsorganisation und Notrufabwicklung an Dienstleister vergibt, sollte die Schnittstellen klar regeln und die Ausführung kontrollieren. Genau hier setzt ein unabhängiges Aufzugsmanagement an: Es behält den Überblick über Fristen, Verträge und Nachweise – und meldet, bevor etwas fällig wird.

Fristen & Pflichten

alle 2 J.
Hauptprüfung durch eine ZÜS – dazwischen eine Zwischenprüfung. Die genaue Frist ergibt die Gefährdungsbeurteilung.
24/7
Zweiwege-Notruf zu einer ständig besetzten Stelle ist Pflicht – eine Klingel genügt nicht.
Nachweis
Ohne lückenloses Prüfbuch fehlt im Ernstfall der Beleg für den ordnungsgemäßen Betrieb.
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Häufige Fragen zu Betreiberpflichten

Betreiber ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Anlage hat – oft Eigentümer, Hausverwaltung oder Vermieter. Aufgaben lassen sich delegieren, die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch beim Betreiber.

Im Regelfall alle zwei Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle (Hauptprüfung), dazwischen erfolgt eine Zwischenprüfung. Damit wird die Anlage etwa jährlich kontrolliert. Die genauen Fristen legt die Gefährdungsbeurteilung fest.

Eine zugelassene Überwachungsstelle ist eine unabhängige, staatlich anerkannte Prüforganisation. Sie führt die vorgeschriebenen Hauptprüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzügen durch.

Ja. Aus dem Fahrkorb muss jederzeit eine Zweiwege-Verbindung zu einer ständig erreichbaren Stelle bestehen, die eine Befreiung veranlassen kann. Das ist eine der zentralen Betreiberpflichten.

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